
Ein Ordner mit der Aufschrift „Steuern – irgendwann" stand jahrelang ungeöffnet im Abstellraum, während das Finanzamt Hannover auf Geld saß, das eigentlich mir gehörte. Rückwirkend eine Steuererklärung abgeben, dachte ich lange, bringt nichts mehr, wenn die Jahre erst einmal vorbei sind. Diese Annahme hat mich bares Geld gekostet, und sie hält sich hartnäckig – nicht nur bei mir, sondern bei fast jedem, mit dem ich seither über ELSTER gesprochen habe.
Reicht es, wenn die Firma das automatisch für mich macht?
Verlassen habe ich mich jahrelang auf den Lohnsteuerjahresausgleich, den mein Arbeitgeber automatisch erledigt hat. Die Zahlen wurden stillschweigend verrechnet, ein kleiner Betrag kam zurück oder eben nicht, und ich hielt das für erledigt. Eine eigene Steuererklärung abzugeben erschien mir wie eine Zusatzaufgabe für Leute mit Freude an Formularen, nicht für jemanden, der nach Feierabend lieber den Kühlschrank aufräumt als Belege zu sortieren.
Luise, meine Schreibtischnachbarin im Versicherungsbüro seit zehn Jahren, hat mir irgendwann erklärt, wie man einer Freundin sagt, dass der Pullover falsch herum sitzt: freundlich, aber bestimmt. Zwischen zwei ihrer selbst gebackenen Freitagskekse fragte sie mich, ob mir eigentlich klar sei, dass die Jahre vor meiner ersten eigenen Erklärung nicht automatisch verloren seien. Mir war das nicht klar, und genau das wollte ich dann genauer wissen.

Was die Antragsveranlagung beim Finanzamt wirklich erlaubt
Nachgefragt habe ich trotzdem, weil mir ein Versprechen ohne Beleg nicht genügte. Beim Finanzamt ist eine freiwillige Erklärung – die Antragsveranlagung – auch für zurückliegende Jahre möglich, nicht nur für das laufende, und das unterscheidet sich von der regulären Abgabefrist, die nur für das aktuelle Steuerjahr gilt. Genau diesen Unterschied hatte ich jahrelang falsch im Kopf.
Marga, eine Leserin aus Hannover-Bothfeld, die mir seit dem Beitrag zur Homeoffice-Pauschale regelmäßig schreibt, wollte kurz darauf wissen, ob sich die Mühe mit alten Jahren überhaupt lohnt, wenn man mit drei Kindern kaum Zeit hat, noch irgendwelche alten Quittungen zu suchen. Meine Antwort: Man muss nicht jedes einzelne Jahr lückenlos aufgearbeitet haben, um wenigstens eines davon nachzuholen.
Alte Lohnsteuerbescheinigungen richtig eintragen
Begonnen habe ich mit der Lohnsteuerbescheinigung des Jahres, das mir am ehesten noch in Erinnerung war. Für so weit zurückliegende Zeiträume zeigte mir der automatische Belegabruf in ELSTER längst nicht mehr alles an, also musste ich die Werte von Hand eintragen. Dabei half mir die Elster Datenübernahme aus dem Vorjahr wenigstens dabei, meine Stammdaten nicht erneut eintippen zu müssen.
Zeile für Zeile verglich ich die Werte mit dem Papierausdruck, bevor ich etwas abschickte, weil es bei einer rückwirkenden Erklärung keine automatisch gegenübergestellten Vorjahreszahlen zur Kontrolle gibt. Was dabei auch nie im Lohnsteuerjahresausgleich auftaucht, sind eigene Werbungskosten, die man nur über eine eigene Erklärung geltend machen kann. Wer beim Eintragen vorsichtiger sein möchte, findet in meinem Beitrag zum Lohnsteuerbescheinigung bei Elster eintragen die Stellen, an denen sich Fehler am leichtesten einschleichen.

Zahlt das Finanzamt wirklich Zinsen?
Als ich den Bescheid für eines der nachgereichten Jahre am Laptop öffnete, blieb mein Blick an der Erstattungssumme hängen – ich las die Zahl zwei Mal, weil ich sie kaum glauben konnte. Noch überraschender war etwas anderes: Wenn sich die Bearbeitung einer Erklärung lange hinzieht, zahlt das Finanzamt unter bestimmten Bedingungen sogar Zinsen auf die Erstattung dazu. Wie genau sich das im Einzelfall berechnet, lasse ich hier bewusst offen, weil es von Jahr zu Jahr und von Fall zu Fall unterschiedlich ist.
Wann sich rückwirkend abgeben nicht lohnt
Ein Kollege wies mich einmal darauf hin, dass eine freiwillige Erklärung nicht in jedem Jahr nur Vorteile bringt. Wer in einem der betroffenen Jahre kaum etwas verdient hat, etwa wegen einer längeren Pause oder weil Arbeitslosengeld in der Steuererklärung eintragen zum Thema wurde, sollte sich das Jahr vorher genauer ansehen, statt blind alle fehlenden Jahre nachzureichen. Sicher ist sicher, und ich bin keine Steuerberaterin.
Mein Rat, bevor du einen alten Ordner wegwirfst
Bevor du einen alten Ordner mit Lohnsteuerbescheinigungen entsorgst oder einfach davon ausgehst, dass die Jahre vor deiner ersten Erklärung ohnehin verloren sind, lohnt sich ein genauerer Blick. Oft steckt da noch etwas drin, das beim Finanzamt liegen geblieben ist, weil niemand danach gefragt hat. Inzwischen drehe ich lieber eine Runde am Maschsee-Ufer, bevor ich mich an die nächste Erklärung setze, statt die Unterlagen wieder in einem Ordner verschwinden zu lassen.