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Häusliches Arbeitszimmer oder Homeoffice Pauschale bei Elster richtig wählen

Ob ein Arbeitszimmer mit eigener Tür am Jahresende wirklich mehr zurück bringt als die einfache Homeoffice-Pauschale bei den Werbungskosten, hat mich in meiner Steuererklärung als Arbeitnehmerin länger beschäftigt als jede andere Zeile in ELSTER. Jede Kollegin und jeder Tipp aus dem Netz schien etwas anderes zu behaupten, und lange dachte ich, ohne ein "echtes" Zimmer mit vier Wänden und einer Tür könnte ich beim Arbeiten von zu Hause sowieso nichts geltend machen.

Als meine Freundin Felicitas neulich anrief - sie schreibt grundsätzlich keine Nachrichten, sie ruft an -, wollte sie wissen, ob sie ihr Gästezimmer als häusliches Arbeitszimmer absetzen kann, weil sie dort ein paar Mal die Woche arbeitet. Genau dieser Irrtum hält sich hartnäckig, und er kostet Leute bares Geld, weil sie glauben, ohne separates Zimmer ginge beim Homeoffice steuerlich gar nichts.

Ein eigenes Arbeitszimmer ist keine Voraussetzung für die Homeoffice-Pauschale

Ein häusliches Arbeitszimmer ist im Einkommensteuergesetz streng definiert: ein abgeschlossener Raum, der nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Felicitas' Gästezimmer, in dem auch die Isomatte für Besuch liegt, erfüllt das nicht - und trotzdem kann sie die Homeoffice-Pauschale nutzen, weil die an gar keine Raumbedingung geknüpft ist. Der Küchentisch, die Ecke im Wohnzimmer, sogar ein Platz am Bett reichen aus, solange dort wirklich gearbeitet wird.

Wer sich beim Begriff selbst unsicher ist, findet die genaue Definition im Werbungskosten-Glossar, dort steht auch, wie sich Arbeitsmittel wie Laptop oder Bürostuhl in derselben Kategorie absetzen lassen. Ich habe mich eine Zeit lang auf Tipps aus Steuer-Facebookgruppen verlassen, bis sich gleich zwei davon als schlicht falsch herausstellten, sobald ich sie mit dem Gesetzestext verglichen habe. Seitdem prüfe ich jede Behauptung, die mir online begegnet, gegen die geltende Regelung, bevor ich sie in mein Ringbuch übernehme.

Seit drei Jahren mache ich meine Steuererklärung selbst, und der erste ELSTER-Login bleibt der Moment, an dem ich am meisten gestaunt habe: Meine Lohnsteuerbescheinigung war schon fast vollständig eingetragen, nur ausgerechnet die Tage im Homeoffice muss man bis heute von Hand nachtragen.

Handschriftliche Liste mit gezählten Homeoffice-Tagen als Nachweis für die Werbungskosten

Die Zahlen dahinter: 6 Euro, 210 Tage, 1.260 Euro Grenze

Sechs Euro gibt es für jeden Tag im Homeoffice, seit die Regelung für die Steuerjahre 2023 bis 2025 aufgestockt wurde - vorher waren es fünf. Gedeckelt ist das Ganze bei 210 Tagen im Jahr, macht in der Spitze 1.260 Euro. Genau dieselbe Grenze von 1.260 Euro gilt übrigens auch für den Pauschbetrag beim häuslichen Arbeitszimmer, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, was beide Regelungen leicht verwechselbar macht.

Fahrtkosten und Pauschale gleichzeitig für denselben Tag anzugeben, geht dabei nicht - entweder man sitzt im Büro und rechnet den Arbeitsweg ab, oder man bleibt zu Hause und zählt den Tag zur Pauschale. Wie sich das im Detail sauber auseinanderhalten lässt, wenn sich Bürotage und Homeoffice-Tage im selben Monat abwechseln, ist noch mal eine eigene Rechnung für sich.

Taschenrechner neben Nebenkostenabrechnung beim Vergleich von Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmer-Kosten

Wann lohnt sich das echte Arbeitszimmer trotzdem?

Die Pauschale deckelt bei 1.260 Euro, ganz egal wie hoch die echten Kosten sind. Wer dagegen ein eigenes, abgeschlossenes Zimmer fast ausschließlich beruflich nutzt und keinen anderen Arbeitsplatz hat, darf die anteiligen echten Kosten ansetzen - Miete, Nebenkosten, Strom, alles im Verhältnis zur Wohnfläche. In einer teuren Lage mit einem ganzen Zimmer nur für die Arbeit übersteigen diese anteiligen Kosten die Pauschale häufig deutlich.

Als Faustregel reicht das: Wer unsicher ist oder nur gelegentlich von zu Hause arbeitet, nimmt die Pauschale, weil sie ohne Belege und ohne Rechnerei auskommt. Nur wer ein echtes Zimmer hat, es fast täglich beruflich nutzt und eine ordentliche Warmmiete zahlt, sollte kurz nachrechnen, ob die anteiligen Kosten über 1.260 Euro liegen - erst dann lohnt sich der zusätzliche Aufwand.

Homeoffice-Tage bei den Werbungskosten richtig eintragen

In ELSTER versteckt sich die Pauschale in der Anlage N unter den Werbungskosten, genauer unter dem Punkt "Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer und die Tagespauschale". Eingetragen wird nur die Gesamtzahl der Tage, kein einzelnes Datum - das hat mich beim ersten Mal überrascht, weil ich mit einer mühsamen Liste gerechnet hatte.

Ich zähle die Tage inzwischen laufend in einer einfachen Liste mit, statt am Jahresende in der Belegschublade zu wühlen, wo einem sofort dieser leicht miefige Geruch alter Quittungen entgegenkommt. Die Idee dazu kam mir bei einem Spaziergang durch die Eilenriede, als mir bewusst wurde, wie viele Tage sich über die Monate unbemerkt summieren, wenn man sie nicht mitschreibt.

ELSTER-Formular für Werbungskosten mit der Tagespauschale fürs Homeoffice am Laptop

Der Blick über die Homeoffice-Zeile hinaus

Spenden und Mitgliedsbeiträge laufen als Sonderausgaben über eine ganz andere Zeile, genau wie Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen. Meine Nachbarin Elise, die einmal im Jahr kurz vor der Abgabefrist mit einem Zettel voller Zahlen bei mir klingelt, bringt mir dafür jedes Mal einen Pflaumenkuchen vorbei - bei ihr geht es meistens um Handwerkerrechnungen, die als haushaltsnahe Dienstleistungen wiederum anders behandelt werden als die Homeoffice-Pauschale.

Wer noch keine vorausgefüllte Steuererklärung genutzt hat, wird überrascht sein, wie viel davon ELSTER schon selbst weiß - nur die Homeoffice-Tage gehören eben nicht dazu. Genauso wenig ersetzt das eine eigene Belege-Checkliste für das laufende Jahr, denn die Vorausfüllung deckt nur, was Arbeitgeber und Kassen ohnehin schon melden.

Angerechnet wird die Pauschale auf die gesamten Werbungskosten, und sie bringt erst dann wirklich Geld zurück, wenn die Summe über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegt - bei mir klappt das durch Fahrtkosten und Arbeitsmittel eigentlich immer. Paare, die gemeinsam abgeben, sollten zusätzlich einen Blick auf Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung werfen, weil sich das Homeoffice bei jedem unterschiedlich auswirken kann. Felicitas jedenfalls setzt ihr Gästezimmer jetzt über die Pauschale ab, ganz ohne Diskussion über eine Tür, die es dafür gar nicht braucht.

Hinweis: Hier auf der Seite teile ich, was ich selbst durchgemacht habe -- kein medizinischer, finanzieller oder rechtlicher Ratschlag. Was bei mir funktioniert hat, muss bei dir nicht funktionieren. Sprich mit deinem Arzt, Steuerberater oder Anwalt, bevor du Entscheidungen triffst, die wirklich zählen.

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