Sonntagabend, 12.07.2026, Tee ist kalt geworden, und vor mir liegt ein Stapel Zettel mit Werbungskosten-Begriffen, die ich mir seit meiner ersten Steuererklärung 2023 an den Rand meiner Unterlagen gekritzelt habe. Ausgelöst hat das Ganze eine Kollegin aus der Buchhaltung, die mich letzten Mittwoch, den 08.07.2026, in der Kaffeeküche gefragt hat, ob sie für ihre Kontoführungsgebühren einen Beleg braucht -- und ich musste zugeben, dass ich mir bei der Hälfte dieser Pauschalen selbst nicht mehr sicher war, welcher Betrag gerade aktuell ist. Also sitze ich jetzt hier und schreibe mir -- und dir -- einmal sauber auf, was ich zusammengetragen habe. Genau so eine Liste hätte ich mir 2023 gewünscht, statt zwanzig offener Browser-Tabs am Abend vor der Abgabefrist.
Mein größter Anfängerfehler 2023: Ich dachte, ohne einzelne Belege gäbe es gar nichts zurück – dabei zieht das Finanzamt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € automatisch, und erst wer mehr zusammenbekommt, muss überhaupt Belege sammeln. Seitdem hefte ich das ganze Jahr über ab, statt am Abend vor der Frist zwanzig Browser-Tabs zu öffnen – welcher Betrag sich bei mir am Ende lohnt, rechne ich aber jedes Jahr neu, weil sich die Pauschalen ändern.
Allgemeine Pauschbeträge und Grenzwerte
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist der Posten, den fast niemand aktiv einträgt, weil das Finanzamt ihn automatisch zieht -- und genau das hat mich 2023 am meisten verwirrt. Ich dachte ernsthaft, ich müsste jeden einzelnen Kontoauszug hochladen, um überhaupt irgendetwas geltend zu machen. Erst als meine Mutter mich anrief und fragte, warum ihre Werbungskosten in der Steuersoftware schon "automatisch" auf über tausend Euro standen, habe ich verstanden, dass der Pauschbetrag einfach greift, solange man keine höheren Kosten nachweist. Die Kontoführungsgebühren dagegen hätte ich fast vergessen: Die stehen nirgendwo automatisch drin, die musst du selbst eintragen, auch wenn es nur eine Pauschale ohne Kontoauszug ist.
| Begriff | Definition / Erläuterung | Aktuelle Werte (2024–2026) |
|---|---|---|
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | Ein Betrag, der bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit automatisch abgezogen wird, ohne dass Einzelnachweise erbracht werden müssen. | 1.230 € pro Kalenderjahr (Finanztip, 2026) |
| Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) | Abnutzbare, bewegliche und selbstständig nutzbare Arbeitsmittel, deren Anschaffungskosten eine bestimmte Grenze nicht überschreiten und sofort voll abgesetzt werden können. | 800 € (netto) bzw. 952 € (inkl. 19 % MwSt.) (Finanztip, 2026) |
| Kontoführungsgebühren | Pauschalbetrag für die anteiligen Kosten der Kontoführung, die durch die Gutschrift von Lohn/Gehalt und die Zahlung von berufsbedingten Ausgaben entstehen. | 16 € pro Jahr (Verwaltungsvereinfachung ohne Nachweis) (Finanzamt NRW) |
Fahrt- und Reisekosten
Die Entfernungspauschale ist der Posten, bei dem ich mich letztes Jahr am meisten verrechnet habe: Ich bin monatelang von 0,30 € pro Kilometer für meine ganze Strecke ausgegangen, dabei galt der höhere Satz schon ab dem 21. Kilometer -- bei meinem Arbeitsweg sind das ein paar Euro im Monat, die ich sonst einfach liegen gelassen hätte. Ab 2026 rechnet sich das zum Glück von selbst, weil der höhere Satz jetzt ab dem ersten Kilometer gilt. Bei der Verpflegungspauschale wiederum reicht bei mir fast nie ein ganzer Tag: Wenn ich zu einer Fortbildung nach Hamburg fahre und abends wieder zu Hause bin, war ich meistens irgendwo zwischen acht und vierundzwanzig Stunden unterwegs, nie volle 24. Das war mir am Anfang auch nicht klar -- ich dachte, es gibt nur den vollen Tagessatz oder gar nichts.
| Begriff | Definition / Erläuterung | Aktuelle Werte (2024–2026) |
|---|---|---|
| Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) | Pauschale für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Gilt unabhängig vom Verkehrsmittel (außer Flugzeug). | 2024–2025: 0,30 € (km 1–20), 0,38 € (ab km 21). Ab 2026: 0,38 € ab dem 1. Kilometer. (Finanztip, 2026) |
| Verpflegungsmehraufwand (Inland) | Pauschbeträge für zusätzliche Verpflegungskosten bei einer beruflich bedingten Abwesenheit von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. | Abwesenheit > 8 Std. sowie An-/Abreisetag: 14 €. Abwesenheit mindestens 24 Std.: 28 €. (Finanztip, 2026) |
| Umzugskostenpauschale | Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen (z. B. Trinkgelder, Umschreibung von Dokumenten) bei beruflich veranlasstem Wohnungswechsel. | Seit dem 1. März 2024: 964 € für den Berechtigten, 643 € für jede weitere Person im Haushalt. (Haufe) |
Arbeitsplatz und Arbeitsmittel
Der Laptop, auf dem ich das hier gerade tippe, war letztes Jahr auch so ein Moment, an dem ich spätabends im ELSTER-Formular saß und nicht wusste, wo ich das eintragen soll. Ich war überzeugt, ich müsste die Kosten über mehrere Jahre verteilt absetzen, weil das bei meinem alten Rechner vor Jahren mal so war -- dabei gilt seit 2021 für Computer und Software die Sofortabschreibung, ich hätte den kompletten Betrag also gleich im Kaufjahr absetzen können. Bei der Homeoffice-Pauschale und dem häuslichen Arbeitszimmer habe ich lange zwei verschiedene Dinge durcheinandergebracht: Ich dachte, man bräuchte zwingend ein eigenes, abgeschlossenes Zimmer, um überhaupt etwas absetzen zu können. Stimmt aber nicht -- die Tagespauschale gilt auch am Küchentisch, das echte Arbeitszimmer ist nur die andere, meist unattraktivere Variante.
| Begriff | Definition / Erläuterung | Aktuelle Werte (2024–2026) |
|---|---|---|
| Homeoffice-Pauschale (Tagespauschale) | Pauschaler Abzug für Tage, an denen die berufliche Tätigkeit ausschließlich (oder bei Fehlen eines Arbeitsplatzes überwiegend) im Homeoffice ausgeübt wird. | 6 € pro Tag, maximal 1.260 € pro Jahr (entspricht 210 Tagen). (Finanztip, 2026) |
| Häusliches Arbeitszimmer | Abzugsmöglichkeit für einen separaten, fast ausschließlich beruflich genutzten Raum, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder dieser den Mittelpunkt der Tätigkeit bildet. | Jahrespauschale von 1.260 € oder Abzug der tatsächlichen Kosten (wenn Mittelpunkt der Tätigkeit). (Finanztip, 2026) |
| Computer & Software (AfA) | Abschreibung für Computer, Peripheriegeräte und Software, die beruflich genutzt werden. | Nutzungsdauer von 1 Jahr (Sofortabschreibung) wird seit 2021 unabhängig vom Preis akzeptiert. (Finanztip, 2026) |
Sonstige Werbungskosten
Die doppelte Haushaltsführung betrifft mich selbst zum Glück nicht, aber eine Kollegin aus meiner alten Abteilung ist letztes Jahr für einen neuen Job nach München gezogen, während ihr Mann und die Kinder in Hannover geblieben sind -- und als sie mich danach gefragt hat, musste ich selbst erst nachschlagen, wie viel Miete das Finanzamt da eigentlich noch mitträgt. Fortbildungskosten und Berufsbekleidung sind dagegen bei mir jedes Jahr Thema: Meinen Weiterbildungskurs im Frühjahr konnte ich komplett absetzen, aber die neue Bluse, die ich mir für ein Kundengespräch gekauft habe, zählt laut Finanzamt nicht als Berufskleidung -- bürgerliche Kleidung eben, auch wenn ich sie nur für die Arbeit anziehe.
| Begriff | Definition / Erläuterung | Aktuelle Werte (2024–2026) |
|---|---|---|
| Doppelte Haushaltsführung | Kosten für eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort, wenn der Lebensmittelpunkt an einem anderen Ort beibehalten wird. | Inland: Max. 1.000 €/Monat für Unterkunftskosten. Ausland: Ab 2026 max. 2.000 €/Monat. (Finanztip, 2026) |
| Fortbildungskosten | Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die der beruflichen Weiterbildung im bereits ausgeübten Beruf dienen. | Abzug der tatsächlichen Kosten (Kursgebühren, Fahrtkosten, Lehrmittel) in voller Höhe möglich. |
| Berufsbekleidung | Kosten für Anschaffung und Reinigung von Kleidung, die objektiv eine berufliche Funktion erfüllt (z. B. Uniformen, Schutzkleidung). | Tatsächliche Kosten; bürgerliche Kleidung (Anzüge etc.) ist grundsätzlich nicht abzugsfähig. |
Quellen
- Finanztip: Werbungskostenpauschale / Arbeitnehmer-Pauschbetrag
- Finanztip: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
- Finanzamt NRW: Kontoführungsgebühren
- Finanztip: Entfernungspauschale / Pendlerpauschale
- Finanztip: Verpflegungsmehraufwand 2025/2026
- Haufe: Änderung der Umzugskostenpauschalen ab März 2024
- Finanztip: Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale
- Finanztip: Arbeitsmittel und Abschreibung (AfA)
- Finanztip: Doppelte Haushaltsführung