
Die eine Zahl landet automatisch auf deinem Riester-Vertrag, die andere musst du selbst in die Anlage AV eintragen – sonst bleibt sie für immer liegen. Genau diesen zweiten Teil habe ich jahrelang ignoriert. Als Angestellte, die ihre Riester-Rente lange nur stiefmütterlich behandelt hat, dachte ich, die staatliche Zulage sei schon die ganze Belohnung. ELSTER sieht das anders: Die Anlage AV ist genau der Ort, an dem sich zeigt, welche der beiden Varianten für dich als Arbeitnehmerin am Ende mehr bringt.
Zwei Wege führen durch dieses Formular, und die meisten Ratgeber erklären nur einen davon richtig. Weg eins: Du lässt die Zulage einfach laufen, trägst nur deine Zulagennummer und den Jahresbeitrag ein, und das Finanzamt bucht Grundzulage plus eventuelle Kinderzulagen wie gewohnt auf deinen Vertrag. Weg zwei: Du lässt zusätzlich prüfen, ob der Abzug deiner Beiträge als Sonderausgaben dich steuerlich besserstellt als die reine Zulage. Diese Prüfung heißt Günstigerprüfung, und ELSTER erledigt sie automatisch – aber nur, wenn die Anlage AV überhaupt ausgefüllt in deiner Erklärung liegt.
Zulage oder Sonderausgabenabzug: der Aha-Effekt in der Anlage AV
Der Mindesteigenbeitrag ist die Stellschraube, die über beide Rechnungen entscheidet. Um die volle Grundzulage von 175 Euro zu bekommen, musst du in der Regel 4 Prozent deines Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr einzahlen, gedeckelt bei 2.100 Euro inklusive Zulagen. Für jedes nach 2008 geborene Kind, für das noch Kindergeld läuft, kommen 300 Euro Kinderzulage obendrauf. Wer weniger als diese 4 Prozent einzahlt, bekommt die Zulage nur anteilig gekürzt.
Die Zulagennummer selbst ist schnell gefunden, sobald du weißt, wonach du suchst: Sie steht meist auf der Jahresmitteilung deines Anbieters und entspricht in der Regel deiner Sozialversicherungsnummer. Ein Textmarker auf der richtigen Zeile erspart beim zweiten Anlauf einiges an Sucherei.

Bevor ich mich hingesetzt und die Beträge selbst nachgerechnet habe, hatte ich mich auf Ratschläge aus einer Steuer-Facebook-Gruppe verlassen. Drei verschiedene Leute, drei verschiedene Meinungen dazu, ob die Kinderzulage überhaupt in die 4-Prozent-Grenze eingerechnet wird. Zwei davon lagen falsch, und meine erste Fassung der Anlage AV war entsprechend fehlerhaft, bevor ich die Zahlen noch einmal gegen die offizielle Mitteilung meines Anbieters geprüft habe.
Wann die Zulage allein schon die bessere Wahl ist
Für viele Arbeitnehmerinnen mit mittlerem Einkommen und mehreren Kindern bleibt unterm Strich die reine Zulage die bessere Lösung. Die Rechnung dahinter ist simpel: Je mehr Kinderzulagen zusammenkommen und je niedriger der persönliche Steuersatz, desto kleiner wird die Differenz, die der Sonderausgabenabzug theoretisch bringen könnte. Das Finanzamt vergleicht beide Varianten und zahlt automatisch nur den höheren Betrag aus – nie beide gleichzeitig.
Meine Freundin Felicitas, mit der ich mich über den Sportverein kenne, radelt regelmäßig die Leine entlang bis zu den Herrenhäuser Gärten. Bei einer dieser Runden hat sie mich gefragt, ob sich der Sonderausgabenabzug für sie überhaupt lohnt – und direkt danach noch einmal nachgehakt, ob sie das auch wirklich richtig verstanden hat. Typisch Felicitas: Sie trägt lieber nichts ein, bevor sie nicht zweimal nachgefragt hat. Bei ihrem Gehalt und zwei Kinderzulagen kam am Ende heraus, dass die Zulage allein für sie bereits das bessere Ergebnis war.
Lohnt sich der Sonderausgabenabzug für dich?
Bei einem höheren Steuersatz und ohne Kinderzulage sieht die Rechnung anders aus. Angenommen, das Finanzamt errechnet eine Steuerersparnis von 500 Euro durch den Sonderausgabenabzug, du hast aber schon 475 Euro an Grundzulage und Kinderzulage erhalten – dann überweist dir die Steuererklärung nur noch die Differenz von 25 Euro. Klein, aber ohne die Anlage AV wäre selbst dieser Betrag für immer weg gewesen.

Meine Nachbarin Elise Pannemann klingelt kurz vor der Abgabefrist jedes Jahr mit einem Zettel voller Zahlen bei mir – und vergisst dabei zuverlässig, welche Belege sie eigentlich braucht. Beim letzten Mal fehlte genau die Bescheinigung ihres Riester-Anbieters, ohne die sich weder Zulagennummer noch Jahresbeitrag in der Anlage AV nachvollziehen lassen. Ohne diesen einen Beleg lässt sich gar nicht erst entscheiden, welcher der beiden Wege für sie günstiger ist.
Was passiert, wenn du die Anlage AV einfach weglässt?
Wer die Anlage AV komplett leer lässt, verliert nicht die Zulage selbst – die läuft über den Anbieter ohnehin weiter. Verloren geht nur die Differenz, die sich aus dem Vergleich mit dem Sonderausgabenabzug ergeben könnte, und die zahlt niemand automatisch nach. Verglichen mit den paar Minuten, die das Eintragen von Zulagennummer und Jahresbeitrag kostet, ist das ein schlechter Tausch.
Bei uns im Büro hat vor Kurzem eine Kollegin gefragt, wie ich eigentlich auf die über 400 Euro Erstattung gekommen bin, die ich letztes Jahr bekommen habe. Seitdem trage ich die Anlage AV jedes Jahr selbst ein, statt sie wie früher einfach zu überspringen.
Anlage AV ausfüllen: die Punkte, die wirklich zählen
Zwei Angaben entscheiden über beide Rechnungen gleichzeitig: die Zulagennummer, die auf der Jahresmitteilung deines Anbieters steht, und der Beitrag, den du im Vorjahr tatsächlich eingezahlt hast. Seit ich meine Belege sortiere, statt sie irgendwo zu stapeln – ein Trick, den ich in meinem Beitrag darüber, wie ich meine Steuererklärung mit hilfreichen Apps organisiere, beschrieben habe –, dauert das Abtippen dieser beiden Werte keine zehn Minuten mehr.
Genauso wie ich inzwischen jedes Jahr die Pendlerpauschale für meinen Arbeitsweg neu durchrechne, gehört die Anlage AV für mich längst zur festen Routine, nicht mehr zur Kür.
Automatisch weiß ELSTER davon trotzdem nichts, solange du deinem Anbieter nicht einmalig zugestimmt hast, die Daten elektronisch zu übermitteln. Erst nach dieser Einwilligung tauchen die Werte in der vorausgefüllten Steuererklärung auf, kontrolliert werden sollten sie trotzdem, Zahl für Zahl.
Wenn der Bescheid kommt und ich ihn ausdrucke, um beide Rechnungen nebeneinanderzulegen, ist es dieser kurze elektronische Signalton des Druckers, kurz bevor das Papier rauskommt, der mich jedes Mal aufhorchen lässt. Die Günstigerprüfung hat beide Varianten durchgerechnet, genau wie angekündigt.
Am Ende läuft die Entscheidung nicht auf Bauchgefühl hinaus, sondern auf eine simple Faustregel: Bei niedrigerem Steuersatz und mehreren Kinderzulagen bringt meist die reine Zulage schon das Optimum, während sich der genaue Blick auf den Sonderausgabenabzug vor allem bei höherem Einkommen und wenigen oder keinen Kinderzulagen lohnt. Wer beides nicht vergleicht, weil die Anlage AV leer bleibt, verschenkt gerade in den Fällen am meisten, in denen der Unterschied am größten ist.
P.S.: Weil ich in der Versicherungsbranche arbeite, an dieser Stelle trotzdem der Hinweis: Ich teile hier ausschließlich meine privaten Erfahrungen als Angestellte, die ihre eigene Steuererklärung macht. Eine offizielle Steuerberatung ist das nicht. Wenn es bei euch kompliziert wird, fragt bitte einen Profi oder jemanden beim Finanzamt.