Quittel

Pendlerpauschale für den Arbeitsweg mit Bahn oder Fahrrad richtig berechnen

Am Klagesmarkt wechsle ich öfter das Verkehrsmittel als irgendwo sonst auf meinem Arbeitsweg – hier stelle ich das Rad ab und steige in die Bahn um, wenn der Himmel es nicht gut mit mir meint. Für die Steuererklärung ist das kein Nebenschauplatz, sondern die Kernfrage: Die Pendlerpauschale gilt für Fahrrad-Pendler genauso wie für Bahn-Pendler, nur steckt dahinter ein ziemlich unterschiedliches System. Mein Steuer-Tagebuch ist diesmal kein Wochenrückblick, sondern ein direkter Vergleich: Was bringt das Rad, was bringt die Bahn – und wo lohnt sich der genaue Blick auf die Belege mehr als das schnelle Abhaken der Kilometer.

Fahrrad oder Bahn: Wonach richtet sich die Pendlerpauschale?

Der Grundsatz dahinter heißt Entfernungspauschale, und sie ist nur einer von mehreren Posten, die als Werbungskosten in der Anlage N landen. Für die ersten 20 Kilometer der einfachen Strecke gibt es 0,30 Euro pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer sind es 0,38 Euro – das gilt für die Jahre 2024 bis 2026, egal ob man tritt, sitzt oder wartet. Gezählt wird immer nur der Hinweg zur Arbeit, der Rückweg bleibt außen vor, was mich anfangs verwirrt hat, weil ich reflexartig beide Strecken addiert hatte.

Genau an diesem Punkt trennen sich die beiden Wege aber wieder. Rad und Bahn starten mit derselben Formel, enden jedoch bei komplett unterschiedlichen Fragen: Beim Rad ist die Pauschale das Ende der Geschichte, bei der Bahn kann sie erst der Anfang sein.

Fahrrad-Tacho zeigt gefahrene Kilometer für die Pendlerpauschale als Fahrrad-Pendler

Die Fahrrad-Seite: einfach, aber ohne Extras

Wer mit dem Rad fährt, hat es rechnerisch am einfachsten und gleichzeitig am unflexibelsten. Reparaturen oder ein neues Schloss lassen sich nicht zusätzlich zur Pauschale absetzen – mit den 0,30 Euro pro Kilometer ist die Sache erledigt. Anders als bei außergewöhnlichen Belastungen, wo Krankheitskosten oberhalb einer Grenze zählen, gibt es hier keine Kulanz nach oben.

Auch die Obergrenze von 4.500 Euro pro Jahr betrifft alle, die nicht mit dem eigenen Auto fahren – also auch mich mit dem Rad. In der Praxis reißt kaum jemand mit dem Fahrrad diesen Deckel, aber wer täglich eine sehr lange Strecke radelt, sollte kurz nachrechnen, bevor er sich zu sicher fühlt.

Bei der Bahn lohnt sich manchmal der Blick auf die echten Kosten

Hier gibt es dagegen einen Joker, den viele übersehen. Liegen die tatsächlichen Ticketkosten über dem, was die Kilometerpauschale ergeben würde, dürfen die höheren Kosten stattdessen angesetzt werden. Wer mit dem Deutschlandticket oder einer Bahncard pendelt, kommt bei kurzen Distanzen schnell über die Pauschale hinaus, und genau dieser Vergleich hat mich überhaupt erst dazu gebracht, meine Belege ernst zu nehmen.

Vertrauen in Software hatte ich vorher trotzdem, muss ich zugeben. Ich hatte WISO Steuer ausprobiert, weil eine Kollegin darauf schwor, und bin bei der allerersten Fehlermeldung frustriert ausgestiegen, ohne zu verstehen, was das Programm von mir wollte. Seitdem tippe ich lieber direkt in ELSTER und rechne den Bahn-Vergleich von Hand nach, auch wenn es am Anfang länger dauert.

Welche Belege am Ende überhaupt in die Mappe gehören, ist nochmal ein eigenes Thema für sich, genauso wie haushaltsnahe Dienstleistungen à la Handwerkerrechnung, die über einen komplett anderen Posten laufen als der Arbeitsweg. Für die Bahn reicht es, Fahrkarten und Abo-Nachweise zu sammeln und am Jahresende zusammenzurechnen.

Bahnfahrkarten und Monatsticket als Belege für die Pendlerpauschale in der ELSTER-Steuererklärung

Mischtage richtig eintragen: Rad und Bahn im selben Job-Alltag

Sobald sich Rad und Bahn im selben Monat abwechseln, wird es in ELSTER schnell unübersichtlich. Pro Arbeitstag zählt nur eine Fahrtmöglichkeit – die, die überwiegend genutzt wurde oder die günstiger ausfällt. Das Finanzamt rechnet bei einer 5-Tage-Woche meist mit rund 220 Arbeitstagen im Jahr, sodass niemand jeden einzelnen Tag einzeln nachweisen muss, solange die Größenordnung stimmt.

Einen Punkt hatte ich lange falsch im Kopf: Ich dachte, der hübschere Umweg mit dem Rad durch Hannovers großen Stadtwald ließe sich ebenfalls angeben, wenn ich ihn tatsächlich fahre. Das Finanzamt will aber die kürzeste benutzbare Straßenverbindung sehen, die auch ein Auto nehmen würde, nicht die schönste Route. Ärgerlich war das kurz, ändert aber nichts daran, dass sich die Kilometer über das Jahr trotzdem ordentlich summieren.

Schneller ging der Eintrag diesmal auch deshalb, weil ich die vorausgefüllte Steuererklärung bei Elster genutzt habe – zumindest die Stammdaten mussten nicht mehr von Hand eingetippt werden, nur die Kilometer und die Aufteilung zwischen Rad- und Bahntagen blieben Handarbeit.

Handschriftlicher Kalender zur Dokumentation der Arbeitstage für die Pendlerpauschale

Rad oder Bahn: Was bringt am Ende mehr?

Meine Faustregel nach der ganzen Rechnerei: Wer kurze Strecken radelt und selten umsteigt, ist mit der reinen Kilometerpauschale meist am schnellsten fertig und muss sich um Belege kaum kümmern. Wer dagegen ein Abo hat oder weite Strecken mit der Bahn zurücklegt, sollte jedes Jahr kurz gegenrechnen, ob die tatsächlichen Ticketkosten die Pauschale schlagen – bei mir war das schon zweimal der Fall.

Ich weiß noch, wie ich die Erklärung an einem ruhigen Abend endlich losgeschickt habe und die Eingangsbestätigung schon nach wenigen Minuten im Postfach lag, lange bevor ich überhaupt wusste, ob sich der ganze Vergleich zwischen Rad und Bahn gelohnt hatte. Dieses kurze Gefühl von Erledigt-sein kommt bei mir nie beim Abschicken, sondern immer erst bei der Bestätigung.

Mein Nachbar Franz Weigand, der mir beim ersten Login half, erzählte neulich nur auf Nachfrage, dass ihm solche Kilometerpauschalen aus seinem früheren Job vertraut sind – von sich aus redet er über Zahlen sonst kaum. Auch Harald, ein Vereinskollege, hat nach meinem Beitrag über die Rückerstattung nachgefragt: Er zweifelte erst, hat den Vergleich zwischen Rad und Bahn aber eine Woche später doch selbst durchgerechnet. Sonderausgaben wie Spenden oder Mitgliedsbeiträge laufen dabei über einen ganz anderen Teil der Erklärung als der Arbeitsweg, und wann die gesamte Erklärung überhaupt abgegeben sein muss, ist ein eigenes Thema, das ich woanders ausführlicher aufgeschrieben habe. Am Ende bleibt die Pendlerpauschale für mich der Posten, den ich zuerst ausfülle, fast so entspannt wie inzwischen die Entscheidung zwischen dem Häuslichen Arbeitszimmer oder der Homeoffice Pauschale.

Hinweis: Hier auf der Seite teile ich, was ich selbst durchgemacht habe -- kein medizinischer, finanzieller oder rechtlicher Ratschlag. Was bei mir funktioniert hat, muss bei dir nicht funktionieren. Sprich mit deinem Arzt, Steuerberater oder Anwalt, bevor du Entscheidungen triffst, die wirklich zählen.

Verwandte Artikel