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Kirchensteuer als Sonderausgabe absetzen und mehr Geld vom Finanzamt erhalten

36 Euro. So niedrig ist der Sonderausgaben-Pauschbetrag, den das Finanzamt jedem Alleinstehenden automatisch anrechnet, egal was in der Steuererklärung steht. Genau diese kleine Zahl erzeugt den größten Irrtum, den ich rund um die Kirchensteuer kenne: Viele Arbeitnehmer glauben, damit sei schon alles abgedeckt, und tragen die tatsächlich gezahlte Kirchensteuer in ELSTER gar nicht erst gesondert ein. Dabei zählt die Kirchensteuer zu den Sonderausgaben, die diesen Pauschbetrag in fast jedem Fall deutlich übersteigen. Genau dort beginnt die Erstattung, die viele Jahr für Jahr ungenutzt lassen.

Der Irrtum: "Kirchensteuer ist über den Lohnsteuerabzug doch schon erledigt"

Der Gedanke klingt erstmal logisch. Die Kirchensteuer steht doch jeden Monat auf der Gehaltsabrechnung, warum sollte sie in der Steuererklärung nochmal auftauchen? Weil der monatliche Abzug nur eine Vorauszahlung an das Finanzamt ist. Erst in der Anlage Sonderausgaben wird daraus eine Zahl, die das zu versteuernde Einkommen tatsächlich senkt. Wer den Belegabruf in ELSTER freigeschaltet hat, sieht die Jahressumme oft schon vorausgefüllt aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Trotzdem lohnt sich ein zweiter Blick, denn nicht jede Zahlstelle liefert die Daten rechtzeitig, und dann bleibt das Feld leer, obwohl längst etwas eingetragen werden müsste.

Gehaltsabrechnung mit markiertem Kirchensteuer-Posten für die Steuererklärung

Der Pauschbetrag von 36 Euro und die Kirchensteuer-Realität

Sobald ein normales, sozialversicherungspflichtiges Gehalt fließt, reicht meist schon ein einziger Monat Kirchensteuer, um die 36 Euro zu überschreiten. Als Faustregel gilt bei mir: Sobald die Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigung über dem Pauschbetrag liegt, gehört sie in die Anlage Sonderausgaben, ohne Wenn und Aber. Neben der Kirchensteuer zählen übrigens auch Spenden und Mitgliedsbeiträge zu den Sonderausgaben, nur eben in einer anderen Zeile derselben Anlage. Wer beides zusammen einträgt, merkt oft zum ersten Mal, wie viel sich unter diesem sperrigen Begriff eigentlich versteckt.

Was gilt für Kirchensteuer auf Kapitalerträge?

Kapitalerträge laufen normalerweise über die Abgeltungsteuer, und die Kirchensteuer wird dabei direkt von der Bank einbehalten. Nur wenn dort nicht automatisch die Kirchensteuer-Option gewählt wurde, taucht der gezahlte Betrag nicht von selbst auf und muss separat berücksichtigt werden. Das gehört dann in dieselbe Anlage KAP, die ich anfangs für ziemlich sperrig hielt, bis ich mir einmal in Ruhe Zeit genommen habe, die Anlage KAP auszufüllen. Seitdem weiß ich wenigstens, wo ich suchen muss, wenn wieder eine Zinsabrechnung im Briefkasten liegt.

ELSTER-Formular Anlage Sonderausgaben mit Feld für gezahlte Kirchensteuer

Warum frisst der Erstattungsüberhang die Erstattung wieder auf?

Dieser zweite Irrtum sitzt tiefer und wird selbst von Leuten übersehen, die die erste Hürde schon genommen haben. Wenn das Finanzamt im Vorjahr Kirchensteuer erstattet hat, darf im aktuellen Jahr nicht die volle gezahlte Summe eingetragen werden, sondern nur der sogenannte Erstattungsüberhang: die Differenz zwischen dem, was gezahlt und dem, was zurückerstattet wurde. Wurden zum Beispiel 100 Euro Kirchensteuer aus dem Vorjahr zurückgezahlt, zählt nur der Teil der aktuellen Zahlungen, der über diese 100 Euro hinausgeht. ELSTER prüft das meistens automatisch gegen, weil die Daten ohnehin beim Finanzamt vorliegen, aber wer den Betrag von Hand einträgt, sollte diesen Abzug nicht vergessen.

So prüfst du deine Kirchensteuer-Belege, bevor du sie einträgst

Jahrelang habe ich alle Belege einfach in eine Schuhschachtel geworfen, ohne Ordnung, ohne Trennung nach Jahr oder Kategorie. Am Ende des Steuerjahres saß ich dann vor einem Haufen Kontoauszüge und Zetteln, bei dem ich keine sinnvolle Zuordnung mehr hinbekam, und musste vieles aus dem Gedächtnis rekonstruieren. Eine einfache Checkliste hat das für mich geändert. Beim ruhigen Durchgehen, Zeile für Zeile, fielen mir plötzlich drei Quittungen auf, die ich beinahe komplett übersehen hätte. Ihr Fehlen hätte die Erstattung am Ende spürbar kleiner gemacht.

Meine Nachbarin Elise Pannemann klingelt jedes Jahr kurz vor der Abgabefrist mit einem Zettel voller Zahlen, weil sie regelmäßig vergisst, welche Belege sie eigentlich braucht. Neulich, kurz nachdem ich mit den Einkäufen vom Ihme-Zentrum zurückgekommen war, ging es um ihre Handwerkerrechnung, die sie partout nicht in ELSTER wiederfand. Handwerkerleistungen laufen allerdings gar nicht über die Sonderausgaben, sondern über die haushaltsnahen Dienstleistungen, eine ganz eigene Zeile in der Erklärung. Meine Freundin Felicitas Höhmann aus dem Sportverein macht es sich da leichter: Sie fragt lieber zweimal nach, bevor sie irgendeine Zeile ausfüllt, die sie nicht zu hundert Prozent versteht, zuletzt ging es darum, ob eine Kirchgeld-Zahlung genauso zählt wie die normale Kirchensteuer.

Handschriftliche Belegübersicht für die Steuererklärung mit Kirchensteuer-Posten

Wer neben der Kirchensteuer noch mehr aus der Erklärung herausholen will, findet in ELSTER weitere Zeilen, die oft übersehen werden: die Homeoffice-Pauschale für Tage im Homeoffice, Werbungskosten für Arbeitsmittel oder außergewöhnliche Belastungen bei hohen Krankheitskosten. Jede davon verdient einen eigenen, genaueren Blick, aber das würde hier zu weit führen.

Die Faustregel für die Anlage Sonderausgaben

Am Ende bleibt eine einfache Faustregel: gezahlte Kirchensteuer grundsätzlich eintragen, sobald sie über dem Pauschbetrag liegt, den Erstattungsüberhang vom Vorjahr abziehen, und bei Kapitalerträgen einmal extra nachsehen, ob die Kirchensteuer dort schon berücksichtigt wurde. Diese drei Punkte allein bringen bei den meisten Arbeitnehmern mehr als jede andere Sonderausgabe, die am Ende kleiner ausfällt als gedacht.

Steuerberaterin bin ich keine, sondern jemand, der seit drei Jahren die eigene Erklärung selbst ausfüllt und dabei Zeile für Zeile dazulernt. Wenn sich bei dir gerade viel ändert, etwa durch eine Heirat oder einen Kirchenaustritt mitten im Jahr, lohnt sich trotzdem ein zusätzlicher Blick zum Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater, bevor du dich auf eigene Faust durch die Zeilen kämpfst.

Hinweis: Hier auf der Seite teile ich, was ich selbst durchgemacht habe -- kein medizinischer, finanzieller oder rechtlicher Ratschlag. Was bei mir funktioniert hat, muss bei dir nicht funktionieren. Sprich mit deinem Arzt, Steuerberater oder Anwalt, bevor du Entscheidungen triffst, die wirklich zählen.

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