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Minijob in der Steuererklärung angeben: Tipps für Arbeitnehmer bei Elster

Zwischen zwei Terminen im Ihme-Zentrum in Hannover tippe ich schnell die Frage ab, die mir diese Woche gleich zweimal in die Mailbox geflattert ist: Muss der Minijob überhaupt in die Steuererklärung? Für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lautet die kurze Antwort nein – solange der Arbeitgeber die Pauschalsteuer an die Minijob-Zentrale abführt, bleibt die Anlage N für diesen Nebenverdienst leer. Für ELSTER heißt das eine Sorge weniger. Aber eben nur unter bestimmten Bedingungen, die ich hier einmal klar durchgehe, statt sie aus einzelnen Halbsätzen zusammenzusuchen.

Muss der Minijob überhaupt in die Steuererklärung?

Entscheidend ist, wie der Minijob versteuert wird, nicht wie viele Stunden im Monat dahinterstecken. Bei einer klassischen geringfügigen Beschäftigung zahlt der Arbeitgeber pauschal 2 Prozent Steuer direkt an die Minijob-Zentrale, und genau dieser Punkt entscheidet über alles Weitere. Läuft der Job über diese Pauschalsteuer, taucht der Verdienst in der Steuererklärung schlicht nicht auf – kein Betrag, kein Feld, keine Lohnsteuerbescheinigung, die eingetragen werden müsste.

Luise, meine Kollegin im Büro, die freitags immer selbstgebackene Kekse mitbringt, wollte genau das letzte Woche wissen: Muss sie ihren Aushilfsjob im Kiosk überhaupt angeben? Die Antwort hing bei ihr allein davon ab, was auf ihrer Lohnabrechnung stand – nicht davon, wie viel sie insgesamt verdient.

538-Euro-Grenze beim Minijob: Notizen zur Pauschalsteuer im Steuertagebuch

So liest du die Lohnabrechnung deines Minijobs

Auf der Abrechnung selbst lässt sich das schnell prüfen. Wird kein Betrag als Lohnsteuer abgezogen und taucht höchstens ein kleiner Posten für die Rentenversicherung auf (außer bei einer Befreiung davon), handelt es sich fast immer um die Pauschalversteuerung. Zieht der Arbeitgeber dagegen normale Lohnsteuer ab und stellt am Jahresende eine Lohnsteuerbescheinigung aus, läuft der Minijob wie ein ganz normales Dienstverhältnis – und gehört dann auch in die Anlage N, zusammen mit dem Hauptjob.

Vor ein paar Jahren hatte ich versucht, den Papiervordruck von Hand auszufüllen, und nach Seite zwei aufgegeben – seitdem verlasse ich mich lieber auf ein klares Kriterium als auf Papierformulare, bei denen ohnehin schnell der Überblick verloren geht. Ein zweiter Blick auf die Belege lohnt sich trotzdem: Bei der Belegcheckliste sind mir letztes Jahr drei Quittungen erst beim zweiten Durchgehen aufgefallen, die zusammen einen spürbaren Betrag ausmachten – für den Minijob selbst spielt das keine Rolle, für den Rest der Erklärung aber schon.

Der Sonderfall: Wenn mehrere Minijobs zusammenkommen

Es gibt Situationen, in denen die pauschale Ruhe vorbei ist. Wer mehrere Minijobs gleichzeitig hat und in der Summe über die 538-Euro-Grenze rutscht, verliert für alle diese Jobs den Minijob-Status – dann wird regulär sozialversicherungspflichtig abgerechnet, und die Einkünfte gehören in die Steuererklärung wie jedes andere Gehalt auch. Genauso, wenn sich der Arbeitgeber für die individuelle Besteuerung über die Lohnsteuerkarte entscheidet statt für die Pauschalsteuer – was selten vorkommt, aber möglich ist.

Minijob in ELSTER eintragen: Tastatur mit ausgefüllter Steuererklärung am Abend

Marga aus Bothfeld, die nach jedem Beitrag schreibt, hat genau danach gefragt. Sie hat drei Kinder und selten Zeit, lange nach Belegen zu suchen, also wollte sie eine klare Regel statt einer langen Erklärung. Die Regel ist einfach: Kommt eine Lohnsteuerbescheinigung für den Minijob ins Haus, gehört er in die Erklärung. Kommt keine, bleibt das Feld leer.

Warum der Minijob deinen Steuersatz nicht anhebt

Wichtig ist außerdem der sogenannte Progressionsvorbehalt, der bei manchen Lohnersatzleistungen den persönlichen Steuersatz erhöht. Beim pauschal versteuerten Minijob passiert das nicht – der Verdienst zählt für die Steuerprogression schlicht nicht mit, weil er über die Abgeltungswirkung der Pauschalsteuer bereits erledigt ist. Anders wäre es, würde der Job individuell versteuert: Dann würde er zum übrigen Einkommen aus dem Hauptjob dazugerechnet und könnte den Steuersatz für das gesamte Einkommen nach oben schieben.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1230 Euro läuft davon komplett unberührt weiter. Werbungskosten aus dem Hauptjob – etwa Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder die Reinigungskosten für Arbeitskleidung – rechnest du unabhängig vom Minijob, ganz gleich, ob der pauschal versteuert wird oder nicht. Auch die Homeoffice-Pauschale für den Hauptjob steht in einem eigenen Feld der Anlage N und hat mit dem Minijob-Verdienst nichts zu tun.

Ehepaare und die gemeinsame Steuererklärung

Wer nicht allein, sondern gemeinsam veranlagt wird, sollte den Minijob trotzdem im Blick behalten, sobald Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung zur Debatte stehen. Bei der Pauschalversteuerung ändert sich für die gemeinsame Rechnung nichts, weil der Verdienst gar nicht ins zu versteuernde Einkommen einfließt. Sobald aber einer der Minijobs individuell versteuert wird oder wegen mehrerer Jobs sozialversicherungspflichtig wird, verschiebt sich das Gesamtbild – und dann lohnt sich ein genauerer Vergleich beider Veranlagungsarten.

Sonderausgaben wie Spenden oder Mitgliedsbeiträge stehen ohnehin in einem eigenen Abschnitt der Erklärung, den der Minijob nicht berührt. Genauso wenig hat er etwas mit außergewöhnlichen Belastungen wie hohen Krankheitskosten zu tun, oder mit haushaltsnahen Dienstleistungen wie einer Handwerkerrechnung im Flur – alle drei laufen komplett unabhängig vom Nebenverdienst.

Nachweise zum Minijob im gelben Ordner für die Steuererklärung

Checkliste: Minijob und ELSTER in wenigen Minuten prüfen

Für die eigentliche Prüfung reicht ein kurzer Blick auf drei Dinge: die Lohnabrechnung des Minijobs, die Frage, ob mehrere Minijobs zusammen über die 538-Euro-Grenze kommen, und ob am Jahresende eine Lohnsteuerbescheinigung im Briefkasten liegt. Fehlen alle drei Signale für eine reguläre Versteuerung, bleibt die Anlage N für den Minijob leer, und die restliche Steuererklärung – von den Dienstreisen und dem Verpflegungsmehraufwand bis zu den Werbungskosten aus dem Hauptjob – läuft davon unbeeinflusst weiter.

Die Abgabefrist im Sommer gilt für die komplette Erklärung, ganz unabhängig davon, ob überhaupt ein Minijob auftaucht. Und wer den Belegabruf für die vorausgefüllte Erklärung nutzt, wird den pauschal versteuerten Minijob dort ohnehin nicht finden, weil er dem Finanzamt in dieser Form gar nicht gemeldet wird – ein Grund mehr, sich nicht zusätzlich zu verunsichern, wenn ein Feld leer bleibt, wo ein Eintrag erwartet wurde.

Am Ende bleibt der Minijob für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genau das, was er sein soll: ein kleiner, unkomplizierter Nebenverdienst, der die eigentliche Steuererklärung nicht schwerer macht. Nur wer mehrere Jobs kombiniert, individuell versteuert wird oder gerade heiratet, sollte genauer hinschauen – im Zweifel hilft dabei ein Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberatung mehr als jede Werbungskosten-Tabelle aus dem Internet.

Hinweis: Hier auf der Seite teile ich, was ich selbst durchgemacht habe -- kein medizinischer, finanzieller oder rechtlicher Ratschlag. Was bei mir funktioniert hat, muss bei dir nicht funktionieren. Sprich mit deinem Arzt, Steuerberater oder Anwalt, bevor du Entscheidungen triffst, die wirklich zählen.

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