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Energetische Sanierung absetzen: Kosten für neue Fenster bei Elster angeben

Wie viel von einer vierstelligen Fensterrechnung kommt am Ende wirklich über die Steuer zurück? Bei ELSTER taucht die energetische Sanierung in einer eigenen Anlage auf, die mit dem, was viele unter Handwerkerkosten absetzen kennen, kaum etwas zu tun hat. Wer als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer Steuern sparen will und gerade als Immobilienbesitzerin oder -besitzer neue Fenster, eine neue Heizung oder eine gedämmte Fassade bezahlt hat, braucht für diese ELSTER-Anleitung vor allem eines: Geduld mit einem einzigen Formular.

Die kurze Antwort vorweg: Bei einer energetischen Sanierung des selbst bewohnten Zuhauses erkennt das Finanzamt 20 Prozent der gesamten Kosten an – nicht nur Lohnkosten, sondern auch Material und Einbau. Verteilt wird das über drei Jahre: 7 Prozent im ersten, 7 Prozent im zweiten und die restlichen 6 Prozent im dritten Jahr. Bei einer Rechnung von 10.000 Euro ergibt das über die drei Jahre insgesamt 2.000 Euro, die direkt von der Steuerschuld abgezogen werden – nicht nur vom zu versteuernden Einkommen. Genau dieser Unterschied macht die Anlage Energetische Maßnahmen so viel wertvoller als eine normale Handwerkerrechnung.

ELSTER trennt energetische Sanierung von normalen Handwerkerkosten

Der gesetzliche Rahmen dafür steht im Paragrafen 35c des Einkommensteuergesetzes, und er gilt ausschließlich für selbst bewohnte Gebäude. Eine zweite Bedingung wird oft übersehen: Das Haus oder die Wohnung muss bei Beginn der Baumaßnahme mindestens 10 Jahre alt sein. Ein Neubau von vor drei Jahren qualifiziert sich also nicht, ein Reihenhaus aus den Neunzigern dagegen problemlos. Welche Maßnahmen überhaupt zählen, ist auf der Wikipedia-Seite zur energetischen Sanierung gut zusammengefasst: neue Fenster, Dämmung von Dach oder Fassade, eine neue Heizungsanlage und ähnliche Maßnahmen, die den Energieverbrauch senken.

Dazu kommt das sogenannte Kumulierungsverbot. Wer für dieselbe Maßnahme schon einen KfW-Zuschuss oder ein zinsvergünstigtes KfW-Darlehen mit Tilgungszuschuss bekommen hat, kann die Kosten nicht zusätzlich über § 35c absetzen. Es gilt entweder der staatliche Zuschuss oder die Steuerermäßigung bei ELSTER, nicht beides für dieselbe Rechnung. Vor der Auftragsvergabe lohnt sich deshalb ein kurzer Check, welcher Weg am Ende tatsächlich mehr bringt.

Fenstergriff und Dichtung eines neu eingebauten Fensters – Beispiel für eine energetische Sanierung, die sich bei ELSTER absetzen lässt.

Warum 20 Prozent nicht gleich 20 Prozent sind

Normale Handwerkerleistungen landen in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen, und dort gilt eine andere Rechnung: Nur der Arbeitslohn zählt, Material bleibt komplett außen vor, und selbst vom Lohnanteil kommen nur 20 Prozent zurück. Bei Fenstern, bei denen Material oft der größte Posten der Rechnung ist, wäre das ein schlechtes Geschäft. Die energetische Sanierung rechnet dagegen über die Gesamtkosten – Material, Montage, Entsorgung der alten Fenster, alles zählt mit.

An genau diesem Punkt bin ich selbst am Anfang gestolpert, und zwar fast genauso, wie man es bei haushaltsnahen Dienstleistungen gewohnt ist: Ich wollte die Fensterrechnung schon unter der falschen Anlage eintragen, bevor Franz, mein Nachbar aus dem dritten Stock, mir am Telefon den Unterschied erklärte. Franz hat früher als Buchhalter gearbeitet, und bei ihm sorgt kein Steuerbescheid mehr für Überraschungen. Zeile für Zeile ging er mit mir die Anlage durch, ohne mir die Eingabe aus der Hand zu nehmen – und machte dabei klar, warum die beiden Anlagen so unterschiedlich rechnen.

Ohne Fachunternehmerbescheinigung geht nichts

Eine normale Rechnung reicht für diese Anlage nicht aus. Verlangt wird eine Fachunternehmerbescheinigung nach einem amtlich vorgeschriebenen Muster, die der ausführende Betrieb ausstellen muss – eine simple Quittung oder ein selbst formulierter Nachweis wird vom Finanzamt nicht akzeptiert. Am besten fragt man schon vor der Auftragsvergabe beim Fensterbauer oder Heizungsbetrieb nach, ob dieses Formular ausgefüllt wird, denn nicht jeder Betrieb macht das automatisch, und hinterher läuft man dem Papier wochenlang hinterher. Wer für die Steuererklärung ohnehin eine Belege-Checkliste führt, sollte diese Bescheinigung ganz oben darauf setzen, noch vor der eigentlichen Rechnung.

Ohne diese Bescheinigung lohnt sich der Eintrag bei ELSTER gar nicht erst. Mein eigener Belegstapel liegt inzwischen rechts neben der Tastatur, direkt neben dem senfgelben Ringordner für das laufende Steuerjahr, und genau dort landet die Bescheinigung als Allererstes, sobald sie unterschrieben zurückkommt. Einen Teil der Motivation dafür, mich überhaupt so genau mit der Anlage zu beschäftigen, verdanke ich meiner ersten eigenen Steuererklärung – damals hatte ich auch überlegt, ob ein Lohnsteuerermäßigungsantrag nicht einfacher wäre, um monatlich mehr Netto zu haben, statt am Jahresende auf eine große Summe zu warten. Für die Fenster-Sache war mir die Summe am Jahresende dann aber lieber.

Laptop mit ELSTER-Login und sortierten Handwerkerrechnungen – Anlage Energetische Maßnahmen für Handwerkerkosten absetzen vorbereiten.

Selbst wohnen oder vermieten – welche Regel gilt?

Der Steuervorteil nach § 35c gilt ausschließlich für selbst bewohnte Immobilien. Bei der Eingabe in ELSTER bestätigt man das ausdrücklich, zusammen mit der Adresse des Objekts. Für vermietete Wohnungen oder Häuser gilt eine komplett andere Logik: Dort lassen sich die Kosten für neue Fenster meist sofort und in voller Höhe als Werbungskosten unter Erhaltungsaufwand absetzen, statt über drei Jahre verteilt zu werden.

Wer vermietet, bekommt den Steuervorteil also schneller und in Höhe des persönlichen Steuersatzes, bei höheren Einkommen oft mehr, als die 20 Prozent nach § 35c je bringen würden. Für Eigentümerinnen und Eigentümer, die selbst in der sanierten Wohnung leben, bleibt dagegen nur der Weg über die energetische Sanierung – eine Mischung aus beidem für dieselbe Maßnahme gibt es nicht. Harald, ein Vereinskollege, hat mich neulich genau dazu befragt und sofort im Kopf überschlagen, wie viel bei seiner eigenen Fensterrechnung über die drei Jahre zusammenkommen würde, statt sich dafür eine Tabelle anzulegen.

So kommt die Anlage Energetische Maßnahmen ins ELSTER-Formular

In der ELSTER-Maske sucht man die Anlage Energetische Maßnahmen – sie liegt nicht bei den Haushaltsnahen Aufwendungen, sondern in einem eigenen Bereich. Zuerst wird die Adresse des Objekts eingetragen, dann die Bestätigung der Selbstnutzung. Danach folgt die entscheidende Checkbox: Bescheinigung des Fachunternehmers liegt vor. Die setzt man nur, wenn das Dokument tatsächlich im Ordner liegt, denn im Zweifel verlangt das Finanzamt, es nachzureichen.

Was mich überhaupt dazu gebracht hat, meine Steuer selbst zu machen, hatte am Anfang nichts mit Fenstern zu tun: Beim allerersten ELSTER-Login stand die Lohnsteuerbescheinigung schon fast komplett im Formular, noch bevor ich ein einziges Feld angefasst hatte, weil der Arbeitgeber die Daten längst gemeldet hatte. Diese vorausgefüllte Erklärung federt vieles ab, ersetzt aber nirgends die eigene Kontrolle der Zahlen – gerade bei einer Anlage wie der energetischen Sanierung füllt sie nichts automatisch aus. Bevor ich mich an ELSTER direkt gewöhnt hatte, probierte ich kurz eine Steuer-Software wie WISO Steuer aus, blieb aber bei der ersten Fehlermeldung frustriert hängen und wechselte zurück zur Original-Maske. Seitdem trage ich Zahlen lieber direkt bei ELSTER ein und vergleiche sie mit meinen eigenen Notizen.

Handschriftliche Checkliste zur steuerlichen Absetzung von Fenstern – Notizen für Immobilienbesitzer, die als Arbeitnehmer Steuern sparen wollen.

Drei Punkte vor dem nächsten Fenstereinbau

Drei Dinge entscheiden am Ende, ob aus der energetischen Sanierung tatsächlich eine spürbare Steuerersparnis wird. Erstens die Fachunternehmerbescheinigung: Ohne das amtliche Formular gibt es keinen Cent, egal wie hoch die Rechnung ausfällt, also sollte man schon bei der Auftragsvergabe danach fragen. Zweitens das Timing: Die 20 Prozent verteilen sich auf 7, 7 und 6 Prozent über drei Jahre, und wer das bei der eigenen Finanzplanung nicht einkalkuliert, wundert sich sonst über einen kleineren Betrag im ersten Bescheid als erwartet. Drittens die Selbstnutzung: Sobald eine Wohnung vermietet wird, gilt eine andere Regel, und dann lohnt sich ein kurzer Blick auf die Werbungskosten, bevor man vorschnell die falsche Anlage ausfüllt.

Auch die Abgabefrist für die Steuererklärung sollte dabei im Blick bleiben, denn eine aufwendige Anlage wie die energetische Sanierung braucht Zeit für die Belege – gerade wenn eine Fachunternehmerbescheinigung erst noch beim Betrieb angefragt werden muss. Fahrten zur Arbeit trage ich inzwischen über die Entfernungspauschale fast nebenbei ein, nachdem ich mich durch die aufwendigere Anlage für die Fenster gearbeitet habe, und genauso unkompliziert war am Ende auch das Deutschlandticket absetzen, das ich im Jahr davor gelernt hatte.

Eine Expertin bin ich deshalb trotzdem nicht, und werde es wohl auch nie sein. Am Wohnzimmertisch mit dem Blick auf die ruhige Hofseite bleibt die energetische Sanierung die aufwendigste Anlage im ganzen Formular, aber auch die, die sich finanziell am deutlichsten bemerkbar macht. Wer unsicher ist, sollte lieber einmal zusätzlich bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder einer Steuerberatung nachfragen, bevor die Erklärung endgültig abgeschickt wird. Die Mühe mit der Fachunternehmerbescheinigung lohnt sich trotzdem fast immer, wenn das Gebäude alt genug ist und die eigenen vier Wände selbst bewohnt werden.

Hinweis: Hier auf der Seite teile ich, was ich selbst durchgemacht habe -- kein medizinischer, finanzieller oder rechtlicher Ratschlag. Was bei mir funktioniert hat, muss bei dir nicht funktionieren. Sprich mit deinem Arzt, Steuerberater oder Anwalt, bevor du Entscheidungen triffst, die wirklich zählen.

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