Quittel

Deutschlandticket absetzen: So füllst du die Fahrtkosten bei Elster richtig aus

1230 Euro zieht das Finanzamt jedem Arbeitnehmer automatisch von der Steuer ab – ganz ohne eine einzige Quittung. Lange dachte ich, genau diese Zahl mache mein Deutschlandticket in der Steuererklärung komplett wertlos. Inzwischen weiß ich: Das stimmt nur für einen Teil der Pendler, und bei den Fahrtkosten lohnt sich ein genauerer Blick fast immer.

Ticket und Pendlerpauschale in Elster gemeinsam eintragen

Genau diese Frage hat mir neulich Marga aus Bothfeld geschickt, die mir seit meinem Eintrag zur Homeoffice-Pauschale immer wieder schreibt, wenn ihr beim Ausfüllen etwas unklar ist. Ihre Vermutung: Man müsse sich entscheiden, Ticket oder Kilometer, so wie beim Wocheneinkauf zwischen Bio-Äpfeln und den günstigen. Der Denkfehler steckt auch bei mir noch tief, denn bevor es für mich überhaupt ELSTER gab, hatte ich mir einmal den Papiervordruck vom Finanzamt geholt und bin spätestens auf Seite zwei kleben geblieben. Die ehrliche Antwort auf Margas Frage: Du trägst beide Werte ein. Elster führt im Hintergrund die sogenannte Günstigerprüfung durch und rechnet automatisch aus, was für dich am Ende mehr bringt.

Die 1230-Euro-Pauschale, die über deinen Fahrtkosten steht

Bevor überhaupt eine einzige Zahl aus der Anlage N zählt, zieht das Finanzamt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab – für das Steuerjahr 2024 sind das 1230 Euro. Wer außer dem Ticket keine weiteren nennenswerten Werbungskosten hat, also keine Fachliteratur, keine Arbeitsmittel, kein Arbeitszimmer, merkt von seinem Deutschlandticket beim Bescheid oft gar nichts, weil die Pauschale sowieso schon höher ausfällt. Mir ist das erst aufgefallen, als ich an einem ruhigen Abend meine Kontoauszüge durchgegangen bin und die monatliche Abbuchung fürs Ticket zum ersten Mal nicht nur als Kostenpunkt, sondern als mögliche Steuerzahl gesehen habe. Übrigens zählen auch reine Homeoffice-Tage nicht zu deinen Pendeltagen – wer oft von der Wohnung aus arbeitet, muss diese Tage bei der Berechnung rausrechnen, sonst verschätzt man sich schnell nach oben.

Nahaufnahme eines Laptop-Bildschirms mit der Elster-Anmeldung zur Anlage N und einem Notizbuch für die Fahrtkosten des Deutschlandtickets.

So landen Ticket und Kilometer gemeinsam in der Anlage N

Praktisch sieht das bei mir so aus: Ich fahre von der Lister Meile in die Innenstadt, keine sechs Kilometer, an etwa 220 Arbeitstagen im Jahr. Unter „Entfernungspauschale" trage ich Arbeitstage und Distanz ein, das ergibt über die Pendlerpauschale von 0,30 Euro pro Kilometer rund 396 Euro. Direkt darunter gibt es ein eigenes Feld für „Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln", dort kommen die tatsächlichen Ticketkosten hin, bei mir zwölfmal 49 Euro. Beide Felder bleiben stehen, keines überschreibt das andere, und Elster vergleicht am Ende selbst. Luise aus dem Nachbarbüro hat mich neulich nur gefragt, ob sich der ganze Aufwand bei so einer kurzen Strecke überhaupt lohnt, bevor sie schon wieder von ihrem nächsten Urlaub erzählte – bei sechs Kilometern lohnt er sich fast immer.

Für Vielpendler bringt der Eintrag steuerlich oft nichts

Ein Kollege aus der Schadensregulierung hat nur gelacht, als ich ihm von meiner Rechnung erzählt habe. Sein Arbeitsweg liegt bei über 30 Kilometern, und ab dem 21. Kilometer steigt die Pendlerpauschale auf 0,38 Euro. Damit kommt er allein über die Kilometerpauschale auf weit über 2000 Euro Werbungskosten im Jahr – ob er dafür ein Deutschlandticket kauft, mit dem Auto fährt oder Fahrrad fährt, ändert an der Steuer nichts, weil Elster ohnehin die höhere Pauschale ansetzt. Das Deutschlandticket bei der Steuer lohnt sich also vor allem für uns Kurzstrecken-Pendler, deren tatsächliche Ticketkosten über das Jahr höher liegen als die Kilometerpauschale – und selbst dann nur, wenn die Gesamtsumme über die 1230 Euro Pauschale hinauskommt.

Kaffeetasse, Taschenrechner und ein digitales Deutschlandticket auf einem Tisch mit Steuerbelegen für die Fahrtkosten in der Steuererklärung.

Die Belege, die am Ende wirklich zählen

Zum Nachweis reicht in der Regel die Abbuchung auf dem Kontoauszug oder die Rechnung der Verkehrsbetriebe, beides sollte griffbereit liegen, falls das Finanzamt nachfragt. Eine ausführlichere Checkliste, was darüber hinaus an Belegen sinnvoll ist, hatte ich an anderer Stelle schon einmal zusammengestellt. Sinnvoll ist außerdem, schon während des Jahres an einen möglichen Lohnsteuerermäßigungsantrag stellen zu denken, damit monatlich mehr Netto übrig bleibt, statt alles erst über den Jahresausgleich zurückzuholen. Und bevor die Erklärung rausgeht, lohnt sich ein Abgleich mit der Lohnsteuerbescheinigung bei Elster, damit die Zahlen aus beiden Formularen zusammenpassen.

Am senffarbenen Ordner auf meinem Wohnzimmertisch in Linden-Nord hängt inzwischen ein Zettel mit genau dieser Eselsbrücke: beide Felder ausfüllen, die Pauschale im Kopf behalten, Entfernung gegen Ticketkosten rechnen. Für Kurzstreckenpendler wie mich macht das am Ende oft den Unterschied zwischen einer Steuererklärung, die sich gelohnt hat, und einer, bei der man das Ticket genauso gut hätte weglassen können.

Hinweis: Hier auf der Seite teile ich, was ich selbst durchgemacht habe -- kein medizinischer, finanzieller oder rechtlicher Ratschlag. Was bei mir funktioniert hat, muss bei dir nicht funktionieren. Sprich mit deinem Arzt, Steuerberater oder Anwalt, bevor du Entscheidungen triffst, die wirklich zählen.

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