
Eine Zahnzusatzversicherung bringt in der Steuererklärung nur dann etwas, wenn sie auch tatsächlich in der Anlage Vorsorgeaufwand ankommt – nicht schon, wenn die Beitragsrechnung im Briefkasten liegt. Seit ich mein Steuer-Tagebuch führe, schreiben mir fast immer dieselben paar Fragen zu Zusatzversicherungen und der Anlage Vorsorgeaufwand bei ELSTER ins Postfach. Diese Antworten sammle ich hier einmal ausführlich, damit ich sie nicht jede Woche neu zusammentippen muss.
Was ELSTER automatisch weiß und was du selbst suchen musst
Rentenbeiträge und die normale gesetzliche Krankenversicherung standen bei mir dank der Datenübernahme aus dem Vorjahr schon in den Feldern, bevor ich überhaupt etwas angeklickt hatte. Zusatzversicherungen gehören nicht zu diesem automatischen Paket. Die muss jeder selbst zusammentragen, und zwar jedes Jahr wieder neu.
Richtig greifbar wurde die Summe für mich erst, als ich im Januar sämtliche Kontoauszüge auf dem Küchentisch ausgebreitet hatte und zum ersten Mal schwarz auf weiß sah, wie viele kleine Zusatzbeiträge sich über das Jahr addierten.
Einen Versuch, damit Ordnung zu schaffen, habe ich hinter mir, der komplett schiefging: Ich hatte angefangen, jeden Beleg in eine alte Schuhschachtel zu werfen, nach dem Prinzip Hauptsache, nichts geht verloren. Nichts ging verloren, aber den Überblick hatte ich trotzdem nicht mehr – welche Rechnung zu welcher Police gehörte, ließ sich aus diesem Papierberg am Ende nicht mehr rekonstruieren. Inzwischen bekommt jede Police ihre eigene digitale Ablage, sobald die Unterlagen ankommen.

Welche Zusatzversicherungen gehören überhaupt in die Anlage Vorsorgeaufwand?
Die Zahnzusatzversicherung trägst du zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Basisabsicherung in die Zeilen für die Krankenversicherung ein. Eine Auslandsreisekrankenversicherung wird gern übersehen, zählt aber genauso dazu, obwohl die Beiträge meist so klein sind, dass sie kaum jemand auf dem Zettel hat. Bei einer privaten Unfallversicherung entscheidet eine einzige Frage: Deckt sie ausschließlich private Risiken ab, oder sichert sie zusätzlich berufliche Unfälle mit, die der Arbeitgeber ohnehin schon abdeckt? Nur der private Anteil gehört in die Anlage Vorsorgeaufwand.
Auf dem Lohnsteuerbescheid taucht die Arbeitslosenversicherung zwar schon auf, trotzdem kontrolliere ich die Zahl gegen meine eigenen Unterlagen, weil sich dort öfter ein Tippfehler einschleicht, als man denkt. Steuerlich zählen diese Beiträge übrigens zu den sogenannten sonstigen Vorsorgeaufwendungen, nicht zur Krankenversicherung – lange dachte ich, das würde alles in einen Topf geworfen.
Seit drei Jahren schaue ich mir diese vier Positionen jedes Frühjahr neu an, und noch jedes Mal war etwas dabei, das sich seit dem letzten Jahr verändert hatte – eine neue Police, eine gekündigte, oder einfach ein geänderter Beitrag.
Der Höchstbetrag ist oft schon ausgeschöpft – trotzdem lohnt sich die Eintragung
Kurze Antwort auf die Frage, die mir am häufigsten gestellt wird: Ja, meistens lohnt sich die Eintragung trotzdem, auch wenn das Ergebnis ernüchternd ausfällt. Für die meisten Angestellten füllen die Rentenversicherung und die Basis-Kranken- und Pflegeversicherung den Höchstbetrag für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen, der im Einkommensteuergesetz festgelegt ist, meist schon fast vollständig aus. Zusätzliche Beiträge wie die Zahnzusatzversicherung ändern an der Endsumme dann rechnerisch kaum noch etwas.
Trotzdem trage ich jede Position vollständig ein, weil ELSTER im Hintergrund automatisch prüft, welche Berechnung für dich günstiger ausfällt, und diese Prüfung nur mit vollständigen Zahlen stimmt. Nicht verwechseln: Spenden und Mitgliedsbeiträge laufen über die Sonderausgaben, nicht über die Vorsorgeaufwand-Zeilen – ein eigenes Thema, das an anderer Stelle ausführlicher dran ist. Auch die großen Fragen rund um Vorsorgeaufwendungen und Altersvorsorge im Allgemeinen hebe ich mir für einen separaten Eintrag auf, sonst wird diese Antwort hier zu lang.

Vergessen? Dann heißt es nachtragen, nicht abhaken
Passiert, und zwar öfter, als man zugeben möchte: eine alte Unfallversicherung, die im Versicherungsordner einfach untergeht, oder eine Zahnzusatzversicherung, die erst Monate nach der Abgabe wieder auffällt. Wie das Nachmelden konkret funktioniert, habe ich an anderer Stelle ausführlich aufgeschrieben, hier nur die Kurzfassung für die Entscheidung, ob sich der Antrag überhaupt lohnt.
Füllt die Basisabsicherung den Höchstbetrag ohnehin schon aus, bringt die nachträgliche Korrektur steuerlich meist nichts mehr. Ist der Deckel dagegen noch nicht erreicht, lohnt sich der Antrag auf Änderung fast immer, selbst wenn es nur um einen kleinen Beitrag geht. Welche Nachweise ich dafür griffbereit halte, steht in meiner Belege-Checkliste; für die Anlage Vorsorgeaufwand reicht in der Regel die Jahresbescheinigung der jeweiligen Versicherung.

Wenn eine Freundin zum ersten Mal selbst einträgt
Felicitas aus meinem Sportverein ruft grundsätzlich an, anstatt eine Nachricht zu schreiben – so auch letzten Monat, als sie zum ersten Mal selbst eine Steuererklärung ausfüllte und wissen wollte, wo ihr Arbeitslosengeld überhaupt hingehört. Mit Zusatzversicherungen hatte das streng genommen nichts zu tun, aber die Frage kam direkt im selben Telefonat, und ich schreibe ohnehin alles auf, was mich zu diesen Formularen erreicht. Wie das mit dem Arbeitslosengeld in der Steuererklärung im Detail funktioniert, habe ich für sie aufgeschrieben, am Telefon konnte ich ihr aber immerhin sofort sagen, in welcher Anlage sie überhaupt suchen muss.
Wenn aus diesem Eintrag nur eine Sache hängen bleibt, dann diese: Trage jede Zusatzversicherung ein, auch wenn du vermutest, dass der Höchstbetrag sie ohnehin schluckt. Die Günstigerprüfung im Hintergrund braucht vollständige Zahlen, keine geschätzten, und nur so merkst du überhaupt, wenn sich das einmal ändert.
Was hier steht, sind meine eigenen Erfahrungen vom Küchentisch aus, keine Steuerberatung. Jeder Fall liegt anders, und bei einer größeren Unfallversicherung oder einem unklaren Krankentagegeld frage ich im Zweifel selbst bei einem Profi nach, bevor ich etwas eintrage, das sich später nicht mehr korrigieren lässt.