
Elterngeld ist steuerfrei, und trotzdem gehört es in die Steuererklärung – beides stimmt gleichzeitig, und an genau diesem Widerspruch hing ich einen ganzen Abend fest. Wer nach dem ersten ELSTER-Login glaubt, Elterngeld in der Steuer sei ein Nebenschauplatz, liegt daneben: Der Betrag selbst bleibt unversteuert, hebt aber den Steuersatz für den Rest des Einkommens an (Stichwort Progressionsvorbehalt). Wie sich das in einer ELSTER-Anleitung aus Anfängersicht anfühlt, habe ich Monat für Monat im Tagebuch festgehalten, samt den Steuererklärung-Tipps, die ich gern früher gehabt hätte.
Es war im November letzten Jahres, der Regen drückte gegen die Scheiben, und in meinen Händen lag der dicke Umschlag der Elterngeldstelle. Das glatte Papier des Bescheids fühlte sich an wie ein kleiner Gegner. Dieses Dokument würde über meine nächste Steuererklärung mitentscheiden, das wusste ich, noch bevor ich die erste Seite aufschlug.
Ich bin keine Steuerexpertin, Gott bewahre. Als Sachbearbeiterin bei einer Versicherung in Hannover, 38 Jahre alt, habe ich 2023 zum ersten Mal meine Steuererklärung selbst über ELSTER gemacht. Damals gab es über 400 Euro zurück – ein Gefühl, als hätte ich in einer alten Winterjacke einen 50-Euro-Schein gefunden. Aber Elterngeld? Neuland. Wunderschönes Neuland, wenn ich an die Zeit mit dem Nachwuchs denke, aber ein bürokratischer Dschungel, sobald das Portal der Finanzverwaltung aufgeht.
Was steckt hinter der 410-Euro-Grenze?
In meinem Tagebuch, das ich seit dem ersten Steuer-Erfolg führe, steht der Satz: „Alles, was nach staatlicher Hilfe aussieht, genau prüfen." Beim Elterngeld gilt das doppelt. Es liegt bei mindestens 300 Euro Basiselterngeld, und wer vorher gut verdient hat, kommt auf bis zu 1800 Euro im Monat. Das klingt nach geschenktem Geld, von dem niemand etwas versteuern muss. Aber der Teufel ist ein Eichhörnchen, wie meine Mutter zu sagen pflegt.

Dann stolperte ich in einer Infobroschüre über einen Satz, der mich fast den Tee verschütten ließ: Wer mehr als 410 Euro im Jahr an sogenannten Entgeltersatzleistungen bezieht, muss eine Steuererklärung abgeben. Diese Marke ist mit Elterngeld schon im zweiten Monat erreicht, selbst beim Mindestsatz. Aus der freiwilligen Kür wurde damit eine Pflichtaufgabe.
Steuerberaterin bin ich keine und darf niemanden offiziell beraten, deshalb gilt für alles hier: Das ist meine Erfahrung, kein Rat. Bei Streitigkeiten ums Kindergeld ginge ich ohnehin zum Lohnsteuerhilfeverein. Diesen Teil wollte ich aber erst einmal allein verstehen.
Mitte Februar: Die Suche nach der Zeile fürs Elterngeld
Mitte Februar loggte ich mich wieder bei ELSTER ein. Anlage N? Oder ganz woanders? Nach dem Wort „Elterngeld" suchte ich verzweifelt. Spoiler: Wer nicht weiß, wonach er Ausschau halten muss, sucht lange. Es war wie bei meinem ersten Login 2023, mitten in einem Wald aus Fachbegriffen, die klingen, als hätte sie jemand erfunden, der privat Gesetzestexte zum Vergnügen liest.
Auf die harte Tour lernte ich, dass Elterngeld unter den Progressionsvorbehalt fällt. Bei diesem Wort habe ich früher immer abgeschaltet. In meinem Tagebuch steht die Erklärung so: Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, das Finanzamt nimmt davon also nichts direkt weg, aber es wird zum übrigen Einkommen dazugerechnet, um meinen persönlichen Steuersatz zu bestimmen. Man wird auf der Steuertreppe eine Stufe höher geschubst. Als würde man an der Kasse plötzlich mehr für die Butter zahlen, nur weil man nebenan im Lottoladen gewonnen hat. Nicht ganz fair, aber Gesetz, nämlich § 32b EStG.

Das hätte ich gerne vorher gewusst: „Steuerfrei" heißt nicht „muss ich nicht erwähnen". Genau so hatte ich es mir jahrelang zurechtgelegt. Wer die Angabe weglässt, bekommt vermutlich Post vom Finanzamt, denn die Elterngeldstellen melden die Daten nach meinem Kenntnisstand ohnehin elektronisch weiter. Darin steckt sogar ein Vorteil, den ich erst später erkannt habe: Nichts muss versteckt werden, und die Zahlen lassen sich abrufen.
Belegabruf nutzen, trotzdem nachrechnen
Anfang Mai gab es meinen persönlichen Steuer-Durchbruch: Ich nutzte den Belegabruf (VaSt). Davon gehört hatte ich schon vorher, angefasst nie. Nach dem Abruf ploppten die Elterngeld-Beträge fast wie von Geisterhand in den passenden Feldern auf, und ich musste nicht mehr selbst durch die Zeilen irren.
Trotzdem wollte ich nachrechnen, denn der Technik traut man nur so weit, wie man eine Schreibtischschublade werfen kann. ELSTER hat für das Elterngeld den Bereich der „Einkommensersatzleistungen", dort gehört es hin. Die Zahlen verglich ich mit dem Bescheid der Elterngeldstelle, und sie stimmten auf den Cent.
Nebenbei schrieb ich mir auf: Wer schon in der Elternzeit merkt, dass das Geld am Monatsende knapp wird, könnte prüfen, ob ein Lohnsteuerermäßigungsantrag Sinn macht, um unterjährig mehr Netto zu haben. Bei mir kam diese Idee leider viel zu spät.
Kurz vor dem Absenden war ich fast euphorisch. „Mensch, du hast das System besiegt", dachte ich und sah mich schon im Sommerurlaub an der Nordsee, finanziert von der fetten Rückerstattung. Dann kam ein Dienstagabend, der mich auf den Boden zurückholte.

Der grüne Balken wird kürzer
Alle Daten waren eingegeben, und ich klickte auf „Steuerberechnung". In dem Moment, in dem der Browser lädt, hält man automatisch die Luft an. Der grüne Balken, eben noch satt und zuversichtlich, wanderte nach links und schrumpfte. Der Progressionsvorbehalt hatte zugeschlagen.
Warum nur? Alles war doch richtig eingetragen! Die Antwort steckte in meinem Gehalt: Weil ich in diesem Jahr auch wieder ein paar Monate gearbeitet hatte (Vollzeit-Mama bin ich ja nicht geblieben), erhöhte das Elterngeld den Steuersatz für mein normales Einkommen als Sachbearbeiterin. 1200 Euro Elterngeld im Monat klingen nach reinem Gewinn, doch für das restliche Arbeitseinkommen des Jahres zahlt man dann etwas mehr Steuern. Diese Falle hatte ich vorher nie bedacht.
Seitdem steht in meinem Tagebuch dick unterstrichen: „Elterngeld ist kein Freifahrtschein. Leg etwas für eine mögliche Nachzahlung beiseite, falls du im selben Jahr auch gearbeitet hast." Es kann sogar passieren, dass man durch das Elterngeld in eine Nachzahlung rutscht. Kein Grund zur Panik, aber wissen sollte man es, bevor das Geld für einen neuen Kinderwagen verplant ist.
Gemeinsam oder getrennt: Was rechnet ELSTER aus?
Im Juni ging ich die Erklärung noch einmal mit meinem Partner durch, und wir stießen auf die Frage, ob wir uns gemeinsam oder getrennt veranlagen lassen. In keinem Standard-Ratgeber hatte ich gelesen, was mir hier klar wurde: Obwohl Elterngeld steuerfrei ist, kann seine Angabe wegen des Progressionsvorbehalts die Steuerlast so stark erhöhen, dass sich eine gemeinsame Veranlagung unter Umständen finanziell gar nicht lohnt.

Bei einem Spaziergang mit dem Kinderwagen am Maschsee-Ufer erzählte mir eine Freundin, die im Atelier Südstadt Keramikkurse besucht, dass sie ihre Erklärung einem Steuerberater übergeben hatte. Sein Honorar fraß die Erstattung fast auf, zurückgeholt hatte er kaum mehr, als er selbst gekostet hatte. Das ist kein Argument gegen Steuerberater, bei komplizierten Fällen sind sie genau richtig. Für mich war es ein Grund, die Vergleichsrechnung wenigstens einmal selbst anzusehen.
Wir haben also beide Varianten in ELSTER durchgespielt, und es war knapp. Das Programm ist dabei wirklich geduldig: Man nimmt das Häkchen bei „Zusammenveranlagung" weg und schaut, was passiert. Bei uns blieb die gemeinsame Veranlagung besser. Kolleginnen in der Versicherung erzählten anderes, denn wenn der Partner sehr viel verdient, kann das Elterngeld den gemeinsamen Steuersatz in ungeahnte Höhen treiben. Mein Tipp aus dieser Erfahrung: Spielt mit den Zahlen! ELSTER beißt nicht, es rechnet nur.
Notiert habe ich mir damals auch, bei solchen Entscheidungen einen Blick darauf zu werfen, wann ein Steuerklassenwechsel sinnvoll ist, besonders wenn man bald wieder voll einsteigen will. Alles hängt zusammen wie ein Mobile über dem Kinderbett: Zieht man an einer Schnur, bewegt sich am anderen Ende alles mit.
Sechs Wochen später: Der Bescheid im Postfach
Als ich auf „Senden" klickte, fühlte ich mich erleichtert. Reich geworden war ich nicht, die Rückerstattung würde deutlich kleiner ausfallen als im Vorjahr, das hatte die Steuerberechnung ja schon verraten. Aber das Monster „Elterngeld in der Steuer" war erledigt.
Etwa sechs Wochen nach dem Absenden lag der Bescheid im ELSTER-Postfach. Ich rechnete mit einer Nachzahlung, öffnete ihn am Laptop und las die Erstattungssumme ungläubig ein zweites Mal, weil ich mich verlesen haben musste. Hatte ich nicht. Beim Ausdrucken meldete sich der Drucker mit einem kleinen Piepton, fast wie ein Applaus, und ich schrieb ins Tagebuch: „Elterngeld-Bescheide sofort digital ablegen. Nicht im Schuhkarton suchen!"
Was ich aus dieser Runde weitergeben kann, passt in einen Satz: Sieh dir die Steuerberechnung an, bevor du das Geld verplanst, auch wenn der grüne Balken kürzer wird. Man muss dafür kein Mathe-Genie sein und kein Studium der Finanzwissenschaften hinter sich haben, nur etwas Geduld, den Belegabruf und den Mut, hinzuschauen.
Ich bin immer noch die gleiche Sachbearbeiterin aus Hannover, die jedes Jahr ein bisschen schlauer wird. Falls ihr euch unsicher seid, fragt jemanden, der sich auskennt, denn ich bin keine Fachkraft, nur eine lernende Mutter mit einem ELSTER-Zugang. Die Angst vor der Steuererklärung ist meistens größer als der Aufwand selbst, sobald man einmal angefangen hat. Also ran an die Belege – der nächste Novemberregen kommt bestimmt!